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Pressemitteilung 30.07.10:
Verfassungsgericht kassiert Arbeitszimmer-Abzugsverbot
Aus dem Urteil (Hervorhebung durch VDR) : „In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob durch die im Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl I S. 1652) erfolgte Änderung des § 4 Abs. 5 Satz1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden ist, die insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - … am 6. Juli 2010 beschlossen ... mehr
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